Hier findet ihr die häufigsten Fragen, die uns in den ersten Wochen der Unterschriftensammlung gestellt wurden. Wenn unser „frequently asked questions“ nicht weiterhelfen konnte, so kontaktiert uns sehr gerne über unser Kontaktformular.
Zum Bürgerbegehren und den Forderungen
Wir sind eine Gruppe von Fahrradbegeisterten, die den Radverkehr in Recklinghausen sicherer und komfortabler gestalten wollen. Im September 2022 hat der ADFC Ortsverband in Recklinghausen zu einem Treffen geladen, bei dem unter anderem diskutiert wurde, ob Recklinghausen einen Radentscheid braucht. Daraus ist das Radentscheid Aktionsteam entstanden, eine heterogene Gruppe von Recklinghäusern, die den Start des Entscheides auf den Weg gebracht haben.
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen zum Fahrradfahren den Gehweg benutzen und dürfen es bis zum 10. Lebensjahr. Eltern dürfen die Kinder auf dem Bürgersteig begleiten. Daher müssen diese breit genug sein, um dies auch im Begegnungsverkehr mit Passanten, Kinderwagen oder Rollstuhlfahrenden gefahrlos zu ermöglichen. Bei zu schmalen Bürgersteigen stellen parkende Autos ein Gefährdungspotenzial für alle dar.
Die Kostenschätzung der Verwaltung ist grundsätzlich als realistisch anzusehen. Allerdings können in der Regel Fördermittel beantragt werden, die sehr häufig 50% bis 80% betragen. Insofern werden bei der praktischen Umsetzung die Kosten deutlich unter den genannten 25 Millionen EUR liegen. Gleichwohl bleibt der Radentscheid eine finanzielle Herausforderung.
Es ist aber Folgendes zu berücksichtigen. Der Rat hat im November 2022 ein Mobilitätsentwicklungskonzept zur Verkehrswende in Recklinghausen verabschiedet, dessen Umsetzung in den kommenden 15 Jahren jährlich (!) ca. 10 – 15 Millionen EUR erfordern würde. Die Maßnahmen, die mit dem Radentscheid umgesetzt werden, sind darin enthalten. Zum Vergleich: ein Kilometer der A-43-Erweiterung kostet ca. 45 Millionen Euro!
Der ADFC führt dazu aus: „Geschützte Radfahrstreifen sind idealerweise so breit wie eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr und durch Trennelemente sowie eine markierte Schutzzone von den Fahr- und Parkspuren des Autoverkehrs getrennt. Rad- und Fußverkehr trennt eine Bordsteinkante. Damit wird Konflikten und Unfällen zwischen den Verkehrsteilnehmenden vorgebeugt, da verhindert wird, dass Autos auf dem Radfahrstreifen fahren, halten oder parken und Fußgänger Radwege mitbenutzen.
Geschützte Radfahrstreifen sind vor allem an vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen mit hohen Geschwindigkeiten und signalisierten Kreuzungen sinnvoll. Aber auch dort, wo beispielsweise viele Lkws oder Busse unterwegs sind oder die Situation für Radfahrende durch viele Kfz-Fahrspuren unübersichtlich und stressig ist. Je nach örtlicher Situation und finanziellen Möglichkeiten können Geschützte Radfahrstreifen durch Poller, Flexposts oder Blumenkübel vom Autoverkehr getrennt werden.“
Quelle: ADFC: „Geschützte Radfahrstreifen“ (Link)
Seit 60 Jahren ist das Auto der Maßstab für die Entwicklung der Städte. Die „autogerechte Stadt“ war das Ziel. Mit einer verbesserten Infrastruktur für den Radverkehr kann erreicht werden, dass zukünftig deutlich mehr Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können.
Jeder Kilometer, der nicht mit dem Auto gefahren wird, ist ein guter Kilometer für weniger Stress, Staus, Lärm und für bessere Luftqualität in unserer Stadt. Das ist gut für alle! An der ein oder anderen Stelle werden sich Autofahrerinnen daran gewöhnen müssen, dass Verkehrswege und Verkehrsführung andere Verkehrsteilnehmerinnen gleichberechtigt oder auch mal privilegiert berücksichtigen.
Dazu kann der Radentscheid keine genaueren Festlegungen treffen. Die Forderung ist deshalb quantitativ bestimmt (5 Km jährlich) und sieht einen Vorrang für solche Radwege vor, die die Stadtteile untereinander und mit der Innenstadt verbinden. Eine konkret benannte Forderung ist der beidseitige Ausbau der Radwege auf dem Wallring.
Der Radentscheid soll ein Beitrag zu der zwingend notwendigen Verkehrswende leisten. Dadurch werden die Städte weniger mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und Staus belastet. Das macht sie für alle lebenswerter – auch für Menschen ohne Fahrrad. Und vielleicht sind bessere Bedingungen für den Radverkehr dann auch ein Anlass, selbst wieder öfter auf das Fahrrad zu steigen.
Kaum jemand kann und will gänzlich auf das Autofahren verzichten. Deshalb richtet sich der Radentscheid auch keinesfalls gegen das Autofahren. Wer weite Strecken zum Arbeitsplatz pendeln muss, wer schwere Einkäufe transportieren muss oder schlecht zu Fuß ist, wird auch
zukünftig häufig auf ein Auto angewiesen sein.
Aber sehr viele innerstädtische Fahrten, die heute mit dem Auto gemacht werden, könnten überflüssig werden, wenn die Bedingungen für das Radfahren sich verbessern. So würden vielleicht zahlreiche „Elterntaxis“, die jeden Tag unterwegs sind, nicht mehr fahren, wenn Eltern das gute Gefühl haben könnten, dass ihre Kinder auf sicheren und guten Radwegen ihr
Ziel erreichen können.
Ja, denn gute Radwege halten Radfahrer vom Befahren der Fußwege ab. Außerdem setzt sich der Radentscheid dafür ein, das Parken auf Fußwegen stark einzuschränken. Außerdem will der Radentscheid eine lebenswertere Stadt – durch mehr Grün, weniger Luftverschmutzung und weniger Straßenlärm, das bringt Vorteile für alle.
Die Stadt tut schon einiges und dafür sind die Organisator*innen des Radentscheids der Verwaltung auch dankbar. Aber vieles liegt noch im Argen – Radwege sind in einem schlechten Zustand. Viele Radwege enden plötzlich und man muss auf die Straße ausweichen. Auf dem Wallring ist das Radfahren lebensgefährlich. An vielen Stellen fehlt es an Abstellanlagen für Fahrräder. Da ist noch viel Luft nach oben und dafür brauchen wir den Radentscheid.
Zur Unterschriftenliste
Es gibt bei Bürgerbegehren keine Frist zur Unterschriftensammlung. Wir sammeln mindestens solange, bis wir die erforderliche Anzahl Unterschriften erreicht haben.
Das Kommunalwahlrecht sieht ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Wenn du jedoch in den nächsten Monaten erst 16 wirst, kannst du dennoch unterschreiben. Denn es gilt, dass du dann erst 16 Jahre alt sein musst, wenn die Unterschriften abgegeben und ausgewertet werden.
Nein, es reicht die erste Seite der Unterschriftenliste auszudrucken, da auf ihr alle
notwendigen Informationen enthalten sind.
Unterschreiben dürfen alle Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in
Recklinghausen, ab dem 16. Lebensjahr. D.h. sobald man hier gemeldet ist, darf das
Bürgerbegehren unterschrieben werden.
Leider nein. Es dürfen nur Personen unterschreiben, die ihren Wohnsitz in Recklinghausen gemeldet haben.
Bitte fügt nichts auf eure Listen hinzu, außer den eigenen Daten, die zur Unterschrift gehören.
Die Unterschriftenlisten werden nicht kopiert oder gespeichert. Sie werden nach Erreichen der erforderlichen Zahl an die Stadtverwaltung übergeben, die die Einträge auf Richtigkeit kontrolliert. Danach werden die Listen bis zum Abschluss des Verfahrens sicher weggeschlossen. Niemand außer der Stadtverwaltung erhält Zugriff darauf. Sie dürfen für keine anderen Zwecke als den Radentscheid verwendet werden.
Wir haben viele Sammelstellen und auch Privatpersonen, die sich dazu bereit erklärt haben, dass man Unterschriftenlisten in ihre Briefkästen stecken kann. Sowohl eine Liste, als auch eine Übersichtskarte mit allen Sammelstellen kann man hier finden.
Nein! Durch die gesetzliche Grundlage für Bürgerbegehren müssen wir die Unterschriften in Papierform einreichen. Deshalb bitten wir dringend, die Unterschriftenlisten „im Original“, also in Papierform abzugeben.
Nein! Es müssen nicht alle Zeilen der Unterschriftenliste gefüllt sein, damit die Liste abgegeben werden kann. Es kann auch nur eine Unterschrift auf der Liste enthalten sein und sie kann dennoch abgegeben werden. Wichtig ist nur, dass die Zeilen, die ausgefüllt sind, vollständig und mit korrekten Daten ausgefüllt sind.
Den Radentscheid unterstützen
Zuerst einmal freuen wir uns sehr, dass du uns helfen möchtest!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du unterstützen kannst. Setze dich gerne mit uns über das Kontaktformular in Verbindung und komm das nächste Mal zu unserem Aktiven-Treffen (findet i.d.R. wöchentlich Montags statt). So können wir uns kennen lernen und gemeinsam herausfinden, was du tun kannst.
Ja. Wir sind auf Spenden angewiesen, für den Druck von Unterschriftenlisten, das Betreiben der Internetseite, die Rechtsberatung. Wir sind auch in der Lage, Spendenquittungen auszustellen (jedoch ist dies nicht nötig bei Spenden bis 300 €, dann genügt ein einfacher Nachweis für das Finanzamt). Die Bankverbindung ist auf der Spendenseite zu finden.
Ebenso können bei uns auch bedruckte Warnwesten gegen Spende erworben werden, nähere Informationen dazu sind hier zu finden.
Ja, die Spenden gehen an den Verein „Radeln ohne Alter e.V.“, der den Radentscheid unterstützt und der als gemeinnützig anerkannt ist. Bei Spenden ab 100 EUR erhält man automatisch eine Spendenquittung. Bei kleineren Spenden wird sie auf Wunsch ausgestellt. Gegenüber dem Finanzamt reicht bei einer Spende bis 300 EUR der Überweisungsnachweis aus.